Rückzahlung
Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung
Wer unerwartet Geld zur Verfügung hat, kann einen Kredit früher als geplant ganz oder teilweise zurückzahlen. Welche Kosten dabei entstehen dürfen, ist für Ratenkredite gesetzlich geregelt.
- FastCredit Redaktion
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Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung: die Begriffe
Eine Sondertilgung ist eine Zahlung zusätzlich zu den vereinbarten Raten. Sie verringert die Restschuld und damit die künftigen Zinsen. Ob sich danach die Laufzeit verkürzt oder die Rate sinkt, hängt vom Kreditgeber und vom Vertrag ab.
Bei einer vollständigen vorzeitigen Rückzahlung lösen Sie den Kredit komplett ab, zum Beispiel mit Erspartem oder im Rahmen einer Umschuldung.
Ihr gesetzliches Recht bei Ratenkrediten
Für Allgemein-Verbraucherdarlehen, zu denen typische Ratenkredite für Privatpersonen gehören, gilt § 500 Abs. 2 BGB: Sie können Ihre Verbindlichkeiten jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Eine Zustimmung des Kreditgebers ist dafür nicht erforderlich.
Zahlen Sie vorzeitig zurück, verringern sich die Gesamtkosten des Kredits nach § 501 BGB. Insbesondere fallen für die wegfallende Laufzeit keine Zinsen mehr an.
Unabhängig davon vereinbaren manche Kreditgeber vertraglich kostenfreie Sondertilgungen, etwa bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt vom Kreditgeber ab und steht in Ihren Vertragsunterlagen.
Vorfälligkeitsentschädigung: wann und in welcher Höhe
Der Kreditgeber kann für eine vorzeitige Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Voraussetzung ist nach § 502 BGB, dass Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schulden. Ist kein gebundener Sollzins vereinbart, besteht kein Anspruch.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen ist die Höhe gesetzlich gedeckelt. Die Entschädigung darf nicht höher sein als:
- 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung mehr als ein Jahr liegt,
- 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn dieser Zeitraum ein Jahr nicht überschreitet,
- und in keinem Fall höher als die Sollzinsen, die Sie in diesem Zeitraum noch gezahlt hätten.
Ausgeschlossen ist die Entschädigung außerdem, wenn die Rückzahlung aus einer Versicherung erfolgt, die aufgrund einer Verpflichtung im Kreditvertrag zur Absicherung der Rückzahlung abgeschlossen wurde. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung nur unzureichend enthält.
Beispielrechnung zur Obergrenze
Angenommen, Sie haben 10.000 € über 48 Monate zu einem gebundenen Sollzins von 6 % p. a. aufgenommen, ohne weitere Kosten. Die Monatsrate beträgt 234,85 €. Die Zahlen dienen nur der Veranschaulichung.
- Ablösung nach 24 Monaten: Die Restschuld beträgt rund 5.298,90 €. Da die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, liegt die Obergrenze bei 1 %, also bei rund 52,99 €. Die bis zum Laufzeitende noch anfallenden Sollzinsen von rund 337,51 € liegen darüber, deshalb ist hier die 1-Prozent-Grenze maßgeblich.
- Ablösung nach 36 Monaten: Die Restschuld beträgt rund 2.728,71 €. Bei zwölf Monaten Restlaufzeit gilt die Grenze von 0,5 %, also höchstens rund 13,64 €. Die noch anfallenden Sollzinsen hätten rund 89,49 € betragen.
Das sind Höchstbeträge. Die tatsächliche Entschädigung richtet sich nach dem Schaden des Kreditgebers und kann niedriger ausfallen. Ihre Ersparnis ergibt sich aus den wegfallenden Zinsen abzüglich einer etwaigen Entschädigung.
So gehen Sie praktisch vor
- Prüfen Sie im Vertrag, ob kostenfreie Sondertilgungen vereinbart sind und ob der Sollzins gebunden ist.
- Bitten Sie den Kreditgeber um eine Aufstellung des Ablösebetrags zu einem bestimmten Stichtag, einschließlich einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung.
- Vergleichen Sie die eingesparten Zinsen mit den Kosten der Ablösung.
- Klären Sie, ob sich nach einer Teilrückzahlung die Rate oder die Laufzeit ändert.
- Lassen Sie sich nach einer vollständigen Rückzahlung bestätigen, dass der Kredit erledigt ist.
Behalten Sie eine Reserve für unerwartete Ausgaben, statt alle Rücklagen in die Tilgung zu stecken. Soll ein bestehender Kredit durch einen neuen ersetzt werden, lesen Sie weiter unter Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Besonderheiten bei Immobilienkrediten
Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen, etwa eine Baufinanzierung, gelten andere Regeln. Bei gebundenem Sollzins besteht während der Zinsbindung kein jederzeitiges Recht auf vorzeitige Rückzahlung. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht auf 1 % begrenzt.
Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung kann sich aus § 490 Abs. 2 BGB ergeben, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, zum Beispiel beim Verkauf der finanzierten Immobilie. Der Kreditgeber kann dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Darüber hinaus können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins nach § 489 BGB zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten, bevor Sie handeln. Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite zur Baufinanzierung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechenbeispiele sind unverbindlich. Stand: 16. September 2026.