Grundlagen
Voraussetzungen für einen Ratenkredit
Ob ein Ratenkredit vergeben wird, entscheidet der Kreditgeber nach einer individuellen Prüfung. Viele Anforderungen ähneln sich jedoch, sodass Sie Ihren Antrag gut vorbereiten können.
- FastCredit Redaktion
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Persönliche Voraussetzungen
Bei den meisten Kreditgebern müssen Antragstellende:
- volljährig sein,
- einen Wohnsitz in Deutschland haben,
- über ein Girokonto verfügen, von dem die Raten abgebucht werden können,
- sich ausweisen können, zum Beispiel mit Personalausweis oder Reisepass.
Kreditinstitute sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität ihrer Kundinnen und Kunden zu prüfen. Wie das geschieht, etwa per Video-Identifizierung, mit der Online-Ausweisfunktion oder vor Ort, hängt vom Kreditgeber ab.
Ob es Altersgrenzen gibt oder ein Konto im Ausland akzeptiert wird, ist ebenfalls unterschiedlich geregelt.
Regelmäßiges Einkommen und Haushaltsrechnung
Kreditgeber wollen sehen, dass Ihr Einkommen regelmäßig eingeht und ausreicht, um die Rate neben allen anderen Ausgaben zu zahlen. Infrage kommen zum Beispiel Gehalt, Beamtenbezüge, Einkünfte aus Selbstständigkeit oder Renten.
Wie sicher ein Einkommen eingeschätzt wird, hängt vom Kreditgeber ab. Unterschiede gibt es etwa bei:
- Arbeitsverhältnissen in der Probezeit oder mit Befristung,
- Selbstständigen und Freiberuflern, deren Einkommen schwanken kann,
- Personen in Ausbildung oder im Studium,
- Einkommen, das während der Laufzeit sinkt, etwa durch den Eintritt in den Ruhestand.
Grundlage ist die Haushaltsrechnung: Einnahmen minus Wohnkosten, bestehende Kreditraten, Unterhalt und Lebenshaltungskosten. Welche Rate sich bei unterschiedlichen Laufzeiten ergibt, zeigt der Kreditrechner.
Bonität und Kreditwürdigkeitsprüfung
Vor Vertragsschluss muss der Kreditgeber Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Dafür nutzt er Ihre Angaben und Nachweise und holt häufig Informationen bei einer Auskunftei wie der SCHUFA ein.
Negative Einträge, etwa zu nicht bezahlten Forderungen, können die Entscheidung beeinflussen. Wie Auskunfteien arbeiten und wie Sie Ihre gespeicherten Daten kostenlos prüfen, erklärt der Artikel Bonität verstehen.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Welche Nachweise verlangt werden, hängt vom Kreditgeber, vom Kreditbetrag und von Ihrer Situation ab. Häufig benötigt werden:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- aktuelle Gehalts- oder Bezügeabrechnungen,
- Kontoauszüge der letzten Wochen oder Monate,
- bei Selbstständigen zum Beispiel Einkommensteuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen,
- bei Rentnerinnen und Rentnern der aktuelle Rentenbescheid oder eine Rentenanpassungsmitteilung,
- bei einer Umschuldung Unterlagen zu den abzulösenden Krediten.
Halten Sie die Unterlagen vollständig und aktuell bereit. Abweichungen zwischen Antrag und Nachweisen führen in der Regel zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.
Zweiter Antragsteller und Sicherheiten
Manche Kreditgeber ermöglichen einen zweiten Antragsteller, etwa die Partnerin oder den Partner. Werden beide Einkommen berücksichtigt, kann das die Haushaltsrechnung verbessern.
Beachten Sie: Ein zweiter Darlehensnehmer haftet in der Regel für die gesamte Kreditsumme, nicht nur für einen Anteil. Das gilt auch, wenn sich die Lebensumstände später ändern, zum Beispiel nach einer Trennung.
Bei bestimmten Finanzierungen spielen zusätzlich Sicherheiten eine Rolle, bei einer Baufinanzierung etwa eine Grundschuld. Ob und welche Sicherheiten verlangt werden, hängt vom Kreditgeber und vom Kredit ab.
Kein Anspruch auf eine Zusage
Die genannten Punkte sind Voraussetzungen, keine Garantie. Jeder Antrag wird individuell geprüft, und der Kreditgeber entscheidet anhand des Gesamtbilds. Seriöse Anbieter sagen vorab keine sichere Zusage zu.
Vorsicht ist geboten, wenn ein Angebot eine Zusage unabhängig von Ihrer finanziellen Situation verspricht oder Gebühren verlangt, bevor der Kredit ausgezahlt wurde.
Bei FastCredit machen Sie im Antrag Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Beschäftigung und Ihrer finanziellen Situation. Wie der Antrag abläuft, lesen Sie in den häufigen Fragen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechenbeispiele sind unverbindlich. Stand: 16. September 2026.